
In Hamburg besteht eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Wenn Sie Ihren Hund davon befreien lassen möchten, benötigen Sie eine bestandene Gehorsamsprüfung. Als anerkannte Sachverständige der Stadt Hamburg bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Prüfung für die Leinenbefreiung in Hamburg abzulegen. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie von uns die offizielle Bescheinigung zur Befreiung von der Anleinpflicht, wobei die Prüfung durch Susanne Thies durchgeführt wird.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Damit Sie und Ihr Hund an der Gehorsamsprüfung teilnehmen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Hund muss im Hamburger Hunderegister eingetragen sein (nur erforderlich, wenn Sie in Hamburg wohnen).
- Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1.000.000 € für Personen- und sonstige Schäden (maximale Selbstbeteiligung: 500 € pro Schadenfall) muss vorhanden sein.
- Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein.
- Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip ist erforderlich.
- Es darf keine behördliche Untersagung zur Haltung oder Führung des Hundes bestehen.
- Hunde, die als „gefährlich“ gemäß § 2 HundeG eingestuft sind oder für die ein Leinen- oder Maulkorbzwang angeordnet wurde, sind von der Prüfung ausgeschlossen (Ausnahmen können Sie per E-Mail erfragen).
Ablauf der Gehorsamsprüfung
Die Anforderungen an Sie und Ihren Hund sind gut zu erfüllen, sofern Ihr Hund über einen soliden Grundgehorsam verfügt und keine unkontrollierte Aggressivität zeigt. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Hund die Prüfung bestehen kann, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Vorbereitungsstunde an. Dabei überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Chancen auf ein erfolgreiches Bestehen.
Prüfungsinhalte für die Leinenbefreiung in Hamburg
Während der Prüfung werden verschiedene Gehorsamsübungen an unterschiedlichen Orten und mit an- sowie abgeleintem Hund durchgeführt. Die Prüfung umfasst folgende Aufgaben:
- Begegnungen mit fremden Hunden: Ihr Hund sollte sozialverträglich sein.
- Abrufbarkeit: Der unangeleinte Hund muss sich zuverlässig heranrufen lassen.
- Grundkommandos: Mindestens zwei der drei Übungen „Sitz“, „Platz“ oder „Steh“ müssen gezeigt werden.
- Leinenführigkeit: Der Hund soll nicht dauerhaft an der Leine ziehen.
- Bleib-Kommando: Der Hund bleibt angeleint ca. zwei Minuten allein, während Sie sich entfernen (in Sichtweite).
- Begegnungen mit Menschen: Ihr Hund begegnet Fußgängern, Joggern, Kindern, Radfahrern und Skateboardfahrern.
Während der Prüfung sind Hilfsmittel wie Hundespielzeug, Futter oder eine Pfeife erlaubt. Stark aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden führt jedoch zum Nichtbestehen. Auch Ihr Verhalten als Hundeführer wird bewertet: Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, unangemessen hart mit ihm umgeht oder sich rücksichtslos gegenüber anderen Personen verhält, kann die Prüfung nicht bestehen.
Mitzubringen zur Prüfung
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Hilfsmittel mit:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Hundehalters
- Nachweis der Hundehalter-Haftpflichtversicherung
- Heimtier- oder Impfausweis des Hundes mit eingetragener Chipnummer
- Erlaubte Hilfsmittel für den Hund: festschnallbares Halsband, Halsband mit Zugstopp, Brustgeschirr (ohne Zugwirkung), Halti, Leine, Hundepfeife, Futter, Hundespielzeug
- Anmeldebescheinigung des Hamburger Hunderegisters oder Ausdruck der Onlineanmeldung
Falls Sie Fragen haben oder eine Vorbereitungsstunde zur Leinenbefreiung in Hamburg buchen möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihren Hund kennenzulernen!
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